Reichenauer Straße 40, 6020 Innsbruck

Freihand SVD

Dein unabhängiger Versicherungsmakler

Mit dem Auto
bist du bei uns richtig!

An unserem Standort in Innsbruck befindet sich eine KFZ Zulassungsstelle für alle Bezirke in Tirol direkt im Haus. In Kooperation mit der VAV Versicherung unterstützen wir dich bei allen behördlichen Zulassungen rund um dein Fahrzeug.

Solltest du Fragen haben bzw. weitere Informationen benötigen, kannst du uns auch jederzeit kontaktieren. Entweder telefonisch unter +43 512 3322 95 oder per E-Mail unter zsinnsbruck@vav.at

Anmeldung

Du möchtest dein Fahrzeug anmelden?

Dazu benötigst du eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung und einige Unterlagen.

  • Typenschein bzw. COC Papier, bei Gebrauchtwagen inkl. Zulassungsschein Teil I und II
  • Kaufvertrag oder Benützungsüberlassungser-klärung bei Leasingfahrzeugen
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Versicherungsbestätigung
  • bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug, Bestätigung der jeweiligen Kammer bzw. Konzessionsdekret bei freiberuflichen Tätigkeiten
  • bei Vereinen: Inhaltlich aktueller Vereinsregisterauszug oder Abfrage beim Zentralen Vereinsregister
  • bei Import aus dem Ausland: Abführung der NoVA an das Finanzamt, Einzelgenehmigung durch die KFZ-Prüfhalle Tirol
  • bei Personen unter 18 Jahren: Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten  und Kopie amtlicher Lichtbild-ausweis
  • Vollmacht bei Anmeldung durch Dritte

Adress­änderung
im selben bezirk

Du bist im selben Ort umgezogen?

Wir veranlassen gerne die
Adressänderung im Zulassungsschein.

  • Typenschein bzw. COC Papier inkl. Zulassungsschein Teil II
  • Zulassungsschein Teil I
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Vollmacht bei Änderung durch Dritte

Bezirks­wechsel

Umgezogen? Von einem Bezirk in den anderen? Wir helfen dir neue Kennzeichen zu beantragen, sobald der Hauptwohnsitz geändert wurde.

  • Typenschein bzw. COC Papier inkl. Zulassungsschein Teil II
  • Zulassungsschein Teil I
  • bisherige Kennzeichen
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Versicherungsbestätigung
  • Vollmacht bei Bezirkswechsel durch Dritte

Wunsch­kennzeichen

Wunschkennzeichen gefällig? Sobald uns der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vorliegt, bestellen wir die Kennzeichen. Nach ca. 5-10 Tagen ist die Anmeldung bzw. Zuweisung der Wunschkennzeichen möglich.

  • Typenschein bzw. COC Papier inkl. Zulassungsschein Teil II
  • Zulassungsschein Teil I
  • bei neuem Fahrzeug: Kaufvertrag oder Benützungs-überlassungserklärung bei Leasingfahrzeugen
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Versicherungsbestätigung
  • Bescheid der Bezirkshauptmannschaft
  • bisherige Kennzeichen
  • bei Firmen, Vereine: siehe Anmeldung
  • Vollmacht bei Anmeldung/Zuweisung durch Dritte

Hinterlegung
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Du benötigst dein Fahrzeug einige

Monate nicht? Dann kannst du deine Kennzeichen bis zu einem Jahr hinterlegen.

  • Zulassungsschein Teil I
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Kennzeichen
  • Vollmacht bei Hinterlegung durch Dritte

Abmeldung
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Du möchtest dein Fahrzeug abmelden und innerhalb von 12 Monaten ein Neues anmelden? Dann halte deine Kennzeichen frei. Damit sparst du die Gebühren für neue.

  • Typenschein bzw. COC Papier inkl. Zulassungsschein Teil II
  • Zulassungsschein Teil I
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Kennzeichen (Reservierung bis sechs Monate möglich)
  • Vollmacht bei Abmeldung durch Dritte

Wir unterstützen dich außerdem bei:

  • Zuweisung einer bestehenden Anmeldung auf Wechsel- oder Wunschkennzeichen
  • Ausschluss einer bestehenden Anmeldung vom Wechselkennzeichen auf ein separates Kennzeichen
  • Ausstellung eines Zulassungsscheins in Form einer Scheckkarte
  • Eintragung weiterer Besitzer im Zulassungsschein
  • Bestellung von Kennzeichen für Fahrrad-Heckträger
  • und vieles mehr

Unser team ist gerne für dich da!

Unsere Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 – 17:00 Uhr