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Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung – sinnvolle Investition oder pure Geldverschwendung?

Straf-Rechtsschutz – Auch ein Freispruch kann eine finanzielle Belastung mit sich bringen

Wenn sich der Staatsanwalt meldet

Zivilprozesse (Streitigkeiten unter Privatpersonen) bzw. deren Kostenersatz funktionieren vereinfacht gesagt in Österreich relativ simpel: Gewinnt man den Prozess, muss die Gegenseite die Kosten ersetzen. Verliert man den Prozess, muss man für die entstandenen Kosten selber aufkommen.

So weit, so gut. Bei strafrechtlichen Verfahren verhält in Österreich sich die Sache ein wenig anders: Man könnte durchaus von der Annahme ausgehen, dass einem im Strafprozess bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens keine Kosten entstehen. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum: Es werden lediglich Barauslagen des Beschuldigten und ein (kleiner) Pauschalbetrag ersetzt. Die Pauschalbeträge für die Kosten des Verteidigers „liegen im Normalfall unter den Kosten eines Verteidigers. Auch ein Freispruch kann daher finanzielle Belastungen mit sich bringen.“[1] Somit kann man auch bei einem Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens teilweise auf den Kosten des eigenen Anwalts sitzen bleiben.
Nun kann man sich natürlich denken, dass das einen selber ohnehin nie betrifft, da man ja ein untadeliger Staatsbürger ist, der die Gesetze achtet und nie in Konflikt mit dem Strafgesetzbuch kommen wird. Der Staatsanwalt meldet sich aber oftmals schneller als gedacht: Es reicht dabei aus, zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein, um zumindest als Beschuldigter in einem Strafverfahren geführt zu werden (z.B. als Beteiligter in einem Verkehrsunfall mit Personenschäden).
Und dann geht die Hektik und der Stress los: Sobald der „blaue Brief“ mit einem strafrechtlich relevanten Vorwurf eintrifft und man darin von der Polizei zu einem ersten Verhör vorgeladen wird, überlegt man nicht mehr lange, ob es sich auszahlt einen Rechtsanwalt zu engagieren und wie viel dieser wohl kosten mag. Die tägliche Praxis hat uns gezeigt, dass Kunden in solchen Fällen eher impulsiv denn rational handeln. Die Höhe der Kosten für den Rechtsanwalt ist dann zweitrangig. Schlagend wird das Thema erst wieder, wenn die Honorarnote des Anwalts ins Haus flattert. Und diese kann dann, wie angesprochen, auch bei einer Einstellung oder einem Freispruch alles andere als Jubel, Trubel, Heiterkeit auslösen.

Das sogenannte „worst-case-Szenario“

Wie weit das im Extremfall gehen kann, zeigt ein ganz prominentes Beispiel: In den medial bekannt gewordenen Tierschützerprozess von 2011 waren Balluch Martin und dreizehn weitere Personen wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Kurz zusammengefasst hat sich im Laufe des Verfahrens herausgestellt, dass keiner der Angeklagten auch nur irgendeine strafrechtliche relevante Handlungen gesetzt hat, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft begründeten sich zum überwiegenden Teil auf einem irrigen Anfangsverdacht, auf falsche Anschuldigungen und auf teils gesetzeswidrige Ermittlungsarbeiten der Polizei. Alle Angeklagten wurden freigesprochen, die Freisprüche sind seit längerer Zeit rechtskräftig.[2] Das jahrelange Verfahren war aber für einige der Angeklagten ruinös und trieb diese am Rande der Privatinsolvenz (und darüber hinaus). So bleibt zum Beispiel der Hauptangeklagte Balluch Martin auf Verteidigungskosten in Höhe von € 600.000.- sitzen.[3] Trotz Freispruch und trotz der Erkenntnis des Gerichts, dass er hinsichtlich aller Anklagepunkte unschuldig war.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Auch wenn es sich bei dem vorgebrachten Beispiel sicher um einen Extremfall handelt (und es unsicher ist, ob die Versicherungssumme für einen solch großen Fall überhaupt ausreicht), sollte man den Kostenersatz im Strafverfahren immer im Hinterkopf behalten. Hier hilft der Abschluss einer passenden Rechtsschutzversicherung weiter: Der Straf-Rechtsschutz ist ein Standardbaustein und ist aus prämientechnischer Sicht in jedem Fall erschwinglich. Aber auch hier Augen auf bei der Produktauswahl: Viele Versicherungsgesellschaften bieten Versicherungsschutz erst ab Anklage. Alle anwaltlichen Kosten in einem Ermittlungsverfahren (Beistand eines Rechtsanwaltes bei einer polizeilichen Anhörung im Vorfeld) werden dann nicht ersetzt und müssen selbst übernommen werden.
Hier gilt ein altes und viel verbreitetes Sprichwort: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Ein optimaler Versicherungsschutz kann im Extremfall viel Geld und Nerven ersparen.

 

 

[1] https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/246/Seite.2460503.html; die erwähnten Pauschalbeträge können unter diesem Link abgerufen werden.

[2] http://derstandard.at/2000001711934/Tierschuetzer-Prozess-Alle-Freisprueche-rechtskraeftig

[3] http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5286172/Tierschuetzer-Balluch-bleibt-auf-600000-Euro-sitzen